Übergänge

  • Kindergarten
    Ende Januar werden die Briefe für die Einschreibung in den zweijährigen
    Kindergarten verschickt. Im Juni ist der Begegnungstag, wo die Kinder mit den Eltern in den Kindergarten gehen und am Abend findet der Informationselternabend statt.
  • 1. Klasse
    Zwischen Januar und März finden die Gespräche zum Übergang in die Primarschule statt. Die Eltern erhalten im Mai die Klasseneinteilungen.
  • Sek 1
    Der Kanton Solothurn hat einen prüfungsfreien Übertritt in die Sekundarstufe I. Im März finden die Übertrittsgespräche statt. Bei Uneinigkeit besteht die Möglichkeit, das Kind für die kantonale Kontrollprüfung anzumelden.
Einschulung (Eintritt in den Kindergarten)

Die Einschreibungsunterlagen werden jeweils im Januar verschickt. Der zweijährige Kindergarten ist obligatorisch. 

Es liegt in der Entscheidungskompetenz der Eltern, ihr Kind ausnahmsweise ein Jahr später einzuschulen. Die Eltern nehmen in einem solchen Fall Rücksprache mit der zuständigen Schulleitung. Entscheiden sich Eltern für eine um ein Jahr spätere Einschulung, beginnt die Schulpflicht zum Zeitpunkt des Eintritts in das erste Kindergartenjahr.

Informationen

  • Im Kindergarten gilt der Ferienplan der Primarschule und auch dieselbe Weisung für Absenzen & Dispensationen wie in der Primarschule
  • Im Juni findet der Begegnungsvormittag jeweils am einem Mittwoch statt. Am Vormittag besuchen die Kinder zusammen mit den Eltern den zukünftigen Kindergarten. 
  • Ein Kindergarten befindet sich am Stähliweg 1 und die andern drei Kindergartenklassen sind im Schulhaus Räzlirain.

Unterlagen für die Einschreibung in den Kindergarten

Vom Kindergarten in die Primarschule

Zwischen Januar und März finden die Gespräche zum Übergang in die Primarschule statt.

Bei Entwicklungsverzögerungen können die ersten beiden Primarschuljahre auf drei Jahre verteilt werden. Dieser Antrag wird Ende März an einer SF-Triage-Konferenz (Spezielle Förderung) mit der Schulpsychologin besprochen. Der Entscheid wird den Erziehungsberechtigen mündlich und mit der Klasseneinteilung im Mai schriftlich mitgeteilt.

Alle Eltern der Primarstufe erhalten im Mai die Klasseneinteilungen.

Von der Primarschule in die Sekundarstufe I

Das prüfungsfreie Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Anforderungsprofile der drei Sekundarschulniveaus sind Sek B (Basisanforderungen), Sek E (erweiterte Anforderungen) und Sek P (progymnasiale Anforderungen).

Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit. Lehrpersonen mit Klassenleitungsfunktion, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler füllen einen Einschätzungsbogen aus, wo die Passung zu einem Anforderungsniveau der Sekundarschule bewertet wird.

Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Antrag der Klassenlehrperson nicht einverstanden, können sie ihr Kind bei der Schulleitung der Primarstufe zur Kontrollprüfung anmelden. Prozesse und Abläufe sind im Konzept Kontrollprüfung beschrieben.

(detaillierte Angaben unter: www.vsa.so.ch).

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