Übergänge
Hier finden Sie Informationen zum Übergang von der Primarschule in die Sekundarstufe I
und von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (in Bearbeitung)
Das prüfungsfreie Übertrittsverfahren ist ein kantonal einheitlicher Prozess mit den gleichen Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Die Anforderungsprofile der drei Sekundarschulniveaus sind Sek B (Basisanforderungen), Sek E (erweiterte Anforderungen) und Sek P (progymnasiale Anforderungen).
Die Zuweisung zu einem Niveau der Sekundarschule erfolgt durch ein Empfehlungsverfahren mit klaren Kriterien der Leistung. Ebenso wird die mögliche Entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beurteilt. Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte wirken an diesem Prozess mit. Lehrpersonen mit Klassenleitungsfunktion, Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler füllen einen Einschätzungsbogen aus, wo die Passung zu einem Anforderungsniveau der Sekundarschule bewertet wird.
Sind die Erziehungsberechtigten mit dem Antrag der Klassenlehrperson nicht einverstanden, können sie ihr Kind bei der Schulleitung der Primarstufe zur Kontrollprüfung anmelden. Prozesse und Abläufe sind im Konzept Kontrollprüfung beschrieben.
(detaillierte Angaben unter: www.vsa.so.ch).